Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen ab 2024
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen ab dem 1.1.2024 wie folgt erhöht werden: Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Monat auf 7.550 € (West) und 90.600 € im Jahr steigen und auf 7.450