Elektronische Kassen: Mitteilungspflicht bis 31.7.2025
Vor dem 1.7.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind den Finanzbehörden bis zum 31.7.2025 mitzuteilen. Systeme, die ab dem 1.7.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.