Elektrofahrzeuge: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 €
Der Investitions-Booster der Bundesregierung ist verabschiedet. Es ergeben sich folgende Änderungen: Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50%