Freiwillige Pflegezusatzversicherung: Keine Sonderausgaben
Nach der Rechtslage ab 2010 sind Beiträge zur Basis-Krankenversicherung, die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich ist, und zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben