Sozialpädagoge: Eingliederungshilfe ist keine selbständige Tätigkeit
Die Tätigkeit eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im Bereich der Eingliederungshilfe ist keine sonstige selbständige Tätigkeit. Praxis-Beispiel: Der Kläger übt sozialpädagogische Beratungsleistungen im