Unterstützung für Ukraine Geschädigte verlängert
Das BMF-Schreiben vom 17. März 2022 zur Unterstützung für Ukraine Geschädigte wird erneut, bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Es handelt ich um folgende Unterstützungen:Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Als Nachweis der Zuwendungen reicht