Inflationsausgleich für Arbeitnehmer
Nach § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur
Nach § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur
Die Sofortmeldung ersetzt nicht die Anmeldung eines Arbeitnehmers. Sie ist mit dem Meldegrund 20 abzugeben und unabhängig von der regulär nach der DEÜV abzugebenden Anmeldung zusätzlich zu erstatten. Sofortmeldungen sind direkt an
Bis zum 31.12.2023 können Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer steuerfrei sein (R 3.11 LStR). Diese Regelung ist auf Beihilfen und Unterstützungen anzuwenden, die geschädigte Arbeitnehmer erhalten,