Mahlzeiten: lohnsteuerliche Behandlung
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten. Das