Schenkung von EDV-Geräten an Arbeitnehmer
Schenkt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer, handelt es sich um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Erfolgt die Schenkung zusätzlich zum normalen Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil „Computer,