Midijob 2025: Beschäftigung im Übergangsbereich
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2025 von monatlich 538,01 € auf 556,01 €. Ebenfalls zum 1.1.2025 ändert sich der Faktor F, der sich an der Höhe des
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2025 von monatlich 538,01 € auf 556,01 €. Ebenfalls zum 1.1.2025 ändert sich der Faktor F, der sich an der Höhe des
Die Bundesregierung hat, entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission, die Mindestlohnhöhe ab dem 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde festgelegt: Die Minijob-Grenze ist dynamisch, weil sie an den gesetzlichen Mindestlohn
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten. Das
Wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig sind, muss zunächst festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste Tätigkeitsstätte entsteht. Ist dies nicht der Fall, handelt
Eine auswärtige Tätigkeit kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Das ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorübergehend in eine andere Betriebstätte abordnet. Die Kosten für
Die Ausgabe von Restaurantschecks, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres gültig sind und bei einer Vielzahl von Annahmestellen eingelöst werden können, ist mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen, welcher beim Arbeitnehmer zu
Wie Aufwendungen, die der Arbeitgeber für Sicherheitsmaßnahmen für seine Arbeitnehmer trägt oder ersetzt, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Gefährdung ausgesetzt sind, lohnsteuerlich zu behandeln sind,
Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt, sodass die endgültigen Werte nunmehr feststehen. Erstmals seit der deutschen Wiedervereinigung gibt es bundesweit nur noch eine
Bei Speisen und Getränken, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber danach unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamkeiten handelt, er diese Speisen im
Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise auf Anordnung seines Arbeitgebers, der auch die Kosten der Geschäftsreise übernimmt. Der