Photovoltaikanlage: Abzug nachträglicher Betriebsausgaben
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die negativen Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben anerkannt werden müssen, trotz der seit 2022 geltenden Steuerbefreiung für solche Anlagen.