Durchschnittssatz in der Landwirtschaft
Die Umsatzsteuer ist für bestimmte Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden mit 10,7% festzusetzen (§ 24 UStG i.d. Fassung des Streitjahres). Die Vorsteuer ist in diesem Fall