Bebautes Grundstück: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Wird für ein bebautes Grundstück einen Gesamtkaufpreis vereinbart, ist es zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung erforderlich, dass dieser Gesamtpreis aufzuteilen ist auf das Gebäude, das der Abnutzung