Steuerfreie Photovoltaikanlagen: Höchstgrenzen
Bei kleineren Photovoltaikanlagen ist für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden, eine Befreiung bei der Ertragsteuer eingeführt worden. Diese Steuerbefreiung gilt im Zusammenhang mit dem Betrieb