Geschenke an Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer
Steuerrechtlich dürfen Geschenke an Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wennihr Wert pro Person und Jahr nicht mehr als 50 € beträgt unddie Geschenkaufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen