Sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG unterliegt. Praxis-Beispiel: Der Kläger vermittelte