Photovoltaikanlage: Nachträgliche Aufwendungen
Das Finanzgericht Münster hat in seinem Beschluss vom 21.10.2024 entschieden, dass der Einkommensteuerbescheid für 2022 ausgesetzt werden muss, damit ein Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 1.074,99 € berücksichtigt werden