Photovoltaikanlage: Fehlende Absicht, Einkünfte zu erzielen
Hat der Steuerpflichtige Verluste aus seiner Photovoltaik-Anlage hingenommen, weil der selbst erzeugte Strom finanziell deutlich günstiger ist als der von einem Fremdanbieter, handelt es sich um persönliche Gründe, die außerhalb