Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige vor Inanspruchnahme der Handwerkerleistungen eine freiwillige Vorauszahlung leistet. Praxis-Beispiel: Die Kläger erhielten mit