Verpflegungspauschale: geplante Erhöhung ab 2024 auf 30 €
Wird ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit) kann er seine Mehraufwendungen für Verpflegung nur in Höhe der gesetzlich