Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bei Behinderung
Die Wohnung des Arbeitnehmers ist der Ausgangspunkt für seine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Wohnung kann z. B. auch ein möbliertes Zimmer, ein Gartenhaus oder ein auf Dauer abgestellter Wohnwagen sein. Hat ein Arbeitnehmer