Geschenke: Freigrenze wird ab 2024 auf 50 € erhöht
Unternehmen haben bei Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer folgende Ausgangssituation: Erfolgt die Zuwendung aus eigenem betrieblichem Interesse, z. B. für Werbezwecke, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar (Bewirtungskosten zu 70%),