
Sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG unterliegt.
Praxis-Beispiel:
Der Kläger vermittelte




