
Mahlzeiten: Lohnsteuerliche Behandlung
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu




