
Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen: Zwangsläufigkeit
Fahrtkosten zur pflegebedürftigen Mutter bzw. Schwiegermutter sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das gilt auch nach der Einführung des neuen Pflege-Pauschbetrags ab 2021.
Praxis-Beispiel:
Ein Ehepaar pflegte




