
Umsatzsteuer: Beherbergungsleistungen
Die Beschränkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf konkrete Aspekte der Beherbergungsleistungen steht nach dem Urteil des EuGH im Einklang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie. Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Regelung, die den ermäßigten




